Positionspapier Herbsttagung 2022

  1. Für die Bewältigung der bildungspolitischen Herausforderungen ist eine Fokussierung auf wesentliche Ziele und Aufgaben notwendig.
    Bereits im Jahre 2011 hat die Vereinigung der Gymnasialschulleiter 34 Punkte benannt, in denen die Arbeitsbelastung auf Schulleitungsebene erheblich zugenommen hat, ohne dass der notwendige zeitliche Rahmen (mehr Abminderungen oder mehr Personal) angemessen angepasst wurde. Heute, 11 Jahre nach diesem Diskussionspapier, sind leider immer noch kaum Lösungsansätze zu erkennen, wie die Schulleitungen dieser enormen Aufgabenfülle erfolgreich gerecht werden sollen. In dem
    Leitfaden „Aufgaben des pädagogischen Personals an Schulen in öffentlicher Trägerschaft“ herausgegeben vom MBJS (Erscheinungsjahr 2007) wurden die Aufgaben der Schulleitung klar festgelegt. Gerade in den letzten Jahren gab es zudem sogar eine weitere Zunahme an Aufträgen.
    Hier seien beispielhaft einige dieser Aufgaben aufgezählt:
    - Organisation und Durchführung des Probeunterrichts im Ü7-Verfahren
    - Einhaltung und Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung
    - Wahrnehmung der Gesundheitsfürsorge für alle Lehrkräfte
    - Bereitstellung von Daten für die Schulbilanzierung
    - Bedienung zahlreicher zusätzlicher ZENSOS-Abfragen,
    - Krisenmanagement (Corona, Energie und ukrainische Flüchtlinge)

    Durch viele Studien ist belegt, dass die Schulleitungen eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung
    der Schulen spielen. Diesem Fakt Rechnung tragend, nimmt das MBJS in seinem 12-Punkte-Plan vom
    19. Oktober 2022 die Schulleitungen erneut besonders in die Pflicht.

  2. Die erfolgreiche Leitung einer Schule erfordert Zeit und Personal.
    Für die erfolgreiche Umsetzung dieses Plans und die Bewältigung der daraus resultierenden Aufgaben von Schulleitungen ist eine Aufstockung der Ressourcen zwingend notwendig. Bei der Anpassung der Ressourcen an den aktuellen Aufgabenumfang muss auch die Erhöhung der Attraktivität des Lehrerberufes mitgedacht werden. Es gibt neben den Schulleitungsmitgliedern keine weiteren Funktionsstellen an unseren Gymnasien. Wesentliche Aufgaben (z.B. Vorsitz einer Fachkonferenz) werden im Rahmen von Wahlfunktionen übertragen. Hier ist ein deutlicher Rückgang der Freiwilligkeit zu beobachten.

    Daher fordert die Vereinigung der Gymnasialschulleiter die Einführung des zweiten Stellvertreters (A14) und mindestens eine Zulage für Fachkonferenzleiter für alle Gymnasien des Landes Brandenburg. An Gymnasien mit einer hohen Schülerzahl in der SEK I muss zusätzlich die Stelle eines SEK I Koordinators eingeführt werden. Grundsätzlich muss die Stundenzahl im Schulleitungspool erhöht
    werden, damit alle Aufgaben in angemessener Qualität erledigt werden können und es zu keiner dauerhaften Überlastung der Schulleitungen kommt.

  3. Gute Bildung verlangt gut ausgebildetes Personal.
    Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Pensionierungswelle fordern wir, im Sinne des BDKPositionspapiers, den Ausbau und die Förderung der grundständigen Lehrerbildung mit Masterabschluss an den Universitäten des Landes Brandenburg. Die Anreize ein Studium nach der Bachelorphase zu beenden und als beamteter Seiteneinsteiger (Bildungsfrau/Bildungsmann oder Bildungsrat/Bildungsrätin) in die Schule zu gehen, sehen wir sehr kritisch. Hier müssen klare Perspektiven und Anreize für die Lehramtsstudenten eröffnet werden, damit sie ihr Studium beenden (z.B. Übernahmegarantie in ein Beamtenverhältnis im Land Brandenburg, Ausweitung des Stipendiensystems „Landlehrer*innen“ auf Mangelfächer und Schulformen).